Die folgende Geschäftsordnung soll für die Leitungskonferenz im Geschäftsjahr 2025/2026 gelten:
Mitglieder und Stimmrecht
- Die Leitungskonferenz besteht aus den von der Mitgliederversammlung gewählten geschäftsführenden und beratenden Mitgliedern sowie den bestellten Mitgliedern der Leitungsgremien.
- Jedes geschäftsführende und jedes beratende Mitglied hat eine Stimme.
- Jedes Leitungsgremium hat eine Stimme.
- Die Leitungskonferenz ist beschlussfähig, wenn alle stimmberechtigten Mitglieder anwesend sind. Davon abweichend können die geschäftsführenden und beratenden Mitglieder sich von einem anderen Mitglied der Leitungskonferenz vertreten lassen.
Sitzung und Beschlussfähigkeit
- Die Leitungskonferenz tagt einmal monatlich zu einem regelmäßigen Termin in Präsenz oder per Videokonferenz ohne gesonderte Einladung.
- Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst.
- Die Teilnahme von Gästen an der Sitzung der Leitungskonferenz ist grundsätzlich erlaubt. Bei der Besprechung personenbezogener Informationen können Gäste ausgeschlossen werden.
- Die Leitungskonferenz kann Beschlüsse im Umlaufverfahren fassen, wenn diese per Post, E-Mail oder auf einer allen Mitgliedern bekanntgegebenen Diskussionsplattform mindestens eine Woche lang diskutiert und mit einer Abstimmung abgeschlossen wurden. Jedes Mitglied kann im
Einzelfall stattdessen die Diskussion und Beschlussfassung in der Sitzung der Leitungskonferenz beantragen.
Finanzordnung
- Für jedes Einzelvorhaben (getrennt nach Forenthema) kann jede AG Ausgaben bis zu einer Höhe von 100 € selber verantworten, sofern die Ausgabe mindestens 3 Tage vorher im entsprechenden Thema dokumentiert wurde. Die Haftung für die korrekte Abrechnung, insbesondere die Rechnungslegung an den Verein, trägt das Mitglied, das die Ausgabe tätigt, persönlich.
- Ausgaben, die über die Grenze von 100 € hinausgehen, bedürfen der Freigabe eines geschäftsführenden Mitglieds.